Vor rund sechs Monaten war Wontorra in ein Verkehrsdelikt verwickelt. Allerdings erreichte ihn die polizeiliche Vorladung nicht, da er in Spanien offiziell nicht gemeldet ist. Nach seiner Verhaftung kontaktierte er einen Anwalt, der für ihn bürgte und sich um die Angelegenheit kümmert. Nach drei Stunden durfte er die Zelle wieder verlassen. Wontorra gegenüber BILD: "Ich habe schon viel erlebt. Aber mit 75 Jahren in einer Knastzelle zu landen, hätte ich mir nie vorstellen können.“ Verkehrsanwalt Arndt Kempgens (56) erklärt, wie solche Situationen zustande kommen können: "Wird beispielsweise eine Geldbuße oder Vorladung per Post zugestellt und nicht fristgerecht beantwortet, kann dies eine Verhaftung nach sich ziehen.“
Seit 2010 erkennen EU-Staaten Bußgeldbescheide anderer EU-Mitglieder an und lassen sie auch grenzüberschreitend vollstrecken. Kempgens betont: "Spanien geht deutlich strenger vor als Deutschland. Offene Bußgelder können dort sogar zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen, wenn sie bei einer Kontrolle festgestellt werden.“ Für Wontorra bleibt der Vorfall wohl eine ungewöhnliche Anekdote – mit einem glücklichen Ende