Nach Haftentlassung: Asylbewerber sticht Menschen nieder - Aber Eritreer kann nicht abgeschoben werden - warum?!

Seite 2 von 2

Nach Haftentlassung: Asylbewerber sticht Menschen nieder - Aber Eritreer kann nicht abgeschoben werden - warum?!

Blaulicht (2 / 1) 19.10.2024 08:00 von Angela Symbolbild imago


Auch in der Haft war O. als Problemhäftling bekannt. Er bespuckte und beleidigte das Personal, griff Mitinsassen an und versuchte, unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben. Nur sechs Tage nach seiner Entlassung sorgte er erneut für Aufsehen, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz darauf schlug er eine Bahn-Mitarbeiterin, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Als die Polizei ihn festnahm, trug er erneut ein Küchenmesser bei sich. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen "Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen hatte, wurde gleichzeitig ein Abschiebeverbot verhängt. Khalid O. hatte umgehend Klage gegen die BAMF-Entscheidung eingereicht. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird er "geduldet“ und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Abschiebung nach Eritrea nahezu unmöglich

Die zuständige Landesdirektion Sachsen hat bisher keine weiteren Informationen zum Stand des Verfahrens bekanntgegeben. Doch selbst wenn Khalid O. den Rechtsstreit verliert, könnte er in Deutschland bleiben – er besitzt keinen Pass. "Der Betroffene verfügt nicht über die notwendigen Reisedokumente“, bestätigt die Sprecherin der Landesdirektion, Valerie Eckl. "Ersatzdokumente aus Eritrea zu beschaffen, ist nahezu unmöglich“, sagte ein Asyl-Experte der BILD. "Seit Jahren gelingt es Deutschland nicht, Straftäter aus Ländern wie Eritrea oder Somalia abzuschieben. Hier muss die Bundesregierung dringend eine Lösung mit Drittstaaten finden, um solche Intensivtäter außer Landes zu bringen.“