Seite 1 von 2

19.10.2024 08:00 imago

Nach Haftentlassung: Asylbewerber sticht Menschen nieder - Aber Eritreer kann nicht abgeschoben werden - warum?!

Blaulicht (1 / 2)

Wahnsinn! – Es hat nicht lange gedauert! Nur vier Monate nach seiner Haftentlassung hat Khalid O., ein polizeibekannter Messerangreifer, erneut zugeschlagen und einen Mann schwer verletzt. Der 29-Jährige, der eigentlich längst nach Eritrea abgeschoben werden sollte, bleibt weiterhin in Deutschland - und kann angeblich nicht abgeschoben werden, warum müssen wir solche Menschen in unserer Mitte dulden? Hier mehr:

Plattenbau in Dresden wird zum Tatort

In einer Wohnung in Dresden hat Khalid O. laut Ermittlern einen 33-jährigen Libyer niedergestochen. Es wird vermutet, dass der Streit wegen Drogenkonsum ausgelöst wurde. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. "Der Ermittlungsrichter hat Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen“, erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Erst am 11. Juni 2024 war der Eritreer aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er vier Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung abgesessen hatte. Khalid O. hatte in Dresden-Gorbitz drei Flüchtlinge angegriffen. Einem von ihnen stach er in Bauch und Brust, einem anderen wollte er die Kehle durchtrennen, und der dritte verletzte sich schwer, als er aus Angst aus dem Fenster sprang. Bei seiner Festnahme trug der Eritreer drei Messer bei sich.

Asylbewerber machte Problem während der Haft