Doch während sie sich im Bad aufhielt, klopfte er mehrfach an die verschlossene Tür. Als sie sich zum Schlafen legte, vergewaltigte er sie, obwohl sie mehrmals "Nein, nein“ rief. Ein Haftbefehl gegen Gulagha A. wurde zwar ausgestellt, aber nicht vollstreckt, selbst nachdem ein DNA-Vergleich (Spermaspuren) ein weiteres Opfer identifizierte. Bereits ein Jahr zuvor hatte er eine Frau angegriffen. Am 30. November 2022 verfolgte er die Sozialarbeiterin Verena K. (35, Name geändert) bis zu ihrer Wohnung in der Dresdner Neustadt. Im Hof ihrer Wohnung zwang er sie auf einen Tisch und verging sich an ihr. Verena K. berichtete: "Ich rief immer wieder ‚Nein, nein‘, aber ich hatte nicht die Kraft, ihn abzuschütteln. Als er fertig war, ging er wortlos und ließ mich im Hof zurück.“
Der vorsitzende Richter Joachim Kubista (60) verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Haft: "Es scheint, als wären Sie bewusst auf der Suche nach Frauen gewesen, die Ihnen keinen ernsthaften Widerstand leisten konnten. Ihre Schwäche haben Sie gezielt ausgenutzt.“ Gulagha A. war 2020 mit seiner Frau und drei Kindern nach Deutschland gekommen und ist ein abgelehnter Asylbewerber, der seit 2022 von seiner Familie getrennt lebt. Er hatte bislang keine Vorstrafen. Im Prozess äußerte er sich nicht zu den Vergewaltigungsvorwürfen. Als das Gericht ihm den Haftbefehl vorlegte, brach er in Tränen aus und wurde schluchzend abgeführt.