Ein weiterer Höhepunkt im turbulenten Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten! Am Freitagabend entschied der Verfassungsgerichtshof, unter welchen Bedingungen die Sitzung am Samstag in Erfurt fortgesetzt wird, nachdem die erste Sitzung spektakulär abgebrochen wurde - und das Urteil ist eine herbe Schlappe für die AFD - hier alle Hintergründe:
Das Urteil besagt, dass der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler (73) verpflichtet ist, vor der Wahl des Landtagspräsidenten eine Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung durchzuführen. Das bedeutet konkret: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein alleiniges Vorschlagsrecht mehr. Auch die anderen Parteien können bereits im ersten Wahlgang Kandidaten aufstellen. Dadurch erhält die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal (38), die wegen Betrugs verurteilt wurde, Konkurrenz im Rennen um das Amt. Der CDU-Kandidat Thadäus König (42) gilt als Favorit und könnte aufgrund der Mehrheitsverhältnisse schnell gewählt werden. Die AfD hält nur 32 der insgesamt 88 Sitze, während die übrigen Parteien (BSW, Linke, SPD) sich mit den Posten der Vizepräsidenten zufriedengeben wollen.
In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es: "Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu entscheiden und sowohl die Themen als auch deren Reihenfolge festzulegen.“