Die politische Besonderheit Brandenburgs offenbart sich in der sogenannten Grundmandatsklausel. Während Parteien normalerweise die Fünf-Prozent-Hürde überspringen müssen, um im Landtag vertreten zu sein, gibt es in Brandenburg eine Ausnahme: Gewinnt eine Partei ein Direktmandat, darf sie trotzdem in den Landtag einziehen, selbst wenn sie weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen erhält. Die aktuellen Umfragen lassen vermuten, dass die Freien Wähler mit 3,5 Prozent der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden – wäre da nicht die Möglichkeit eines Direktmandats.
Diese Regelung, die auch bei Bundestagswahlen gilt, wo allerdings drei Direktmandate für den Einzug ins Parlament erforderlich sind, könnte in Brandenburg zur politischen Sensation führen. Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, hat bereits seine Absicht bekundet, diese Strategie gezielt zu nutzen. Sollte dies tatsächlich gelingen, könnte sich das politische Machtgefüge Brandenburgs maßgeblich verändern und eine Koalition aus SPD, CDU und Freien Wählern könnte das Ruder übernehmen – ganz ohne die Einflussnahme von AfD und der Partei um Sahra Wagenknecht.