28 Straftaten und trotzdem keine Abschiebung! Der "Patron" von Berlin tanzt den Behörden auf der Nase herum

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28 Straftaten und trotzdem keine Abschiebung! Der "Patron" von Berlin tanzt den Behörden auf der Nase herum

Blaulicht (2 / 1) 13.05.2024 11:26 von Frank Symbolbild imago


Clan-Chef tanzt den Behörden auf der Nase rum

Im November 2012 legte er einen syrischen Pass vor und behauptete, in Syrien geboren zu sein. Seit 2013 wird er von den Behörden als Ahmad A. geführt. Trotz einer erneuten Duldung Ende 2020, seiner 27., scheiterte seine Ausweisung an der Situation in Syrien. Ahmad A. wurde wegen verschiedener Straftaten vor Gericht gestellt, darunter auch wegen eines Angriffs auf die Ex-Freundin des Rappers Sami A. im November 2017. Zudem wurde er wegen Fahrens ohne Führerschein in elf Fällen verurteilt. Seit dem 15. Juni 2021 verbüßte er eine dreijährige Gesamtfreiheitsstrafe. Die zuständige Innenverwaltung des Berliner Senats erklärte auf Anfrage, dass bei jeder vollziehbar ausreisepflichtigen Person eine Abschiebeprüfung stattfindet. Da Ahmad A. die syrische Staatsangehörigkeit besitzt und es ein Abschiebungsverbot für Syrien gibt, muss sein Aufenthalt derzeit geduldet werden.