Wen beim allmorgendlichen Blick in den Wir das nackte Grauen packt, der kann sich freuen. Ab dem 4. Mai geht es Spliss und Co. an den Kragen, denn dann dürfen Friseursalons wieder öffnen, doch nur zum Haareschneiden. Ein wirkliches Wohlfühlprogramm wird es nicht geben.
Ohne Mund-Nase-Bedeckung geht nichtsWie aus dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk hervorgeht, müssen Friseure und Kunden während des Termins eine Mund-Nase-Bedeckung oder eine Alltagsmaske tragen. Mit dem Konzept der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) soll sichergestellt werden, dass Arbeitende und Kunden ausreichend vor dem Coronavirus geschützt sind.
Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehört auch weiterhin das Einhalten eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern. Je nach Größe des Geschäfts muss die Zahl der Arbeitsplätze deshalb angepasst werden. "Nur der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich für die Dauer der Friseurtätigkeiten einander nähern", heißt es im Konzept.
Nur dann gibt es überhaupt einen TerminDoch schon vor dem Termin müssen Kunden einiges beachten. Wer Symptome zeigt und/oder Fieber hat, sollte gar nicht erst kommen. Denn die Salons müssen Kunden schon bei der Terminvergabe nach Coronavirus-Symptomen und einem möglichen Kontakt zu Erkrankten fragen. Um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können, werden sowohl das Zeitfenster des Besuchs als auch die Kontaktdaten vermerkt. Ohne Einwilligung in diese Dokumentation gibt es auch keinen Termin.