Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Reaktion auf eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Der Beschluss des höchsten deutschen Gerichts folgte jedoch nicht vollständig dem Beschluss des Bundestages, der beschlossen hatte, die Wahl teilweise zu wiederholen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte den Beschluss des Bundestages als rechtswidrig kritisiert, da dieser die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt hatte. Daher legte sie Beschwerde in Karlsruhe ein.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken für ungültig, die nicht im Beschluss des Bundestages genannt worden waren. Insgesamt befand das Gericht den Beschluss jedoch größtenteils für rechtmäßig. Die Verzögerung seit der ursprünglichen Wahl erklärte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren, bei dem zunächst der Bundestag zuständig war und erst danach das Verfassungsgericht. Aufgrund der großen Anzahl an Einsprüchen sei eine frühere Entscheidung selbst bei größter Beschleunigung nicht möglich gewesen, so Müller.