Obwohl der Iraker unter einem anderen Namen in Freiberg (Sachsen) wohnhaft ist, wurde seine Wohnung ebenfalls am Montag auf Anordnung des Generalbundesanwalts durchsucht. Am Dienstag wurde der Beschuldigte den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs vorgeführt, die ihn in Untersuchungshaft schickten. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland "dringend verdächtig". Details darüber, wie und wann der Iraker nach Deutschland kam und seit wann er sich in Sachsen aufhält, wurden nicht kommentiert. Die BGH-Sprecherin verwies darauf, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, und es wurde noch keine Anklage erhoben. Im Falle einer Anklage in Deutschland droht dem mutmaßlichen Terroristen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (StGB, § 129b).