Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen den FDP-Politiker und Bundestagsabgeordneten Peter Heidt (58) vor dem Amtsgericht Friedberg erhoben. Die Anklage bezieht sich auf Geschehnisse, die laut Heidt vor seiner Zeit als Abgeordneter stattgefunden haben - aber, was ihm vorgeworfen wird ist alles andere als eine Kleinigkeit! Ist er ein gewerbsmäßiger Betrüger? Hier die unglaublichen Vorwürfe:
Dem Politiker wird vorgeworfen, Mandantengelder entweder gar nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung an die Mandanten weitergeleitet zu haben. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus. Peter Heidt, der auch als Anwalt tätig ist, hat bestätigt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Dieses Verfahren geht auf eine Strafanzeige seines früheren Partners zurück und dreht sich um die rechtzeitige Auszahlung von Mandantengeldern und die Verantwortlichkeit für diese Auszahlungen. Heidt betont, dass die Vorfälle einige Jahre zurückliegen und entweder alle Gelder an die Mandanten ausgezahlt oder auf ausdrückliche Anweisung der Mandanten auf einem separaten Kanzleikonto hinterlegt wurden.