Dem gefallenen Filmmogul Harvey Weinstein (67) wurde am Mittwoch sein Strafmaß verlesen. Der Oberste Gerichtshof von Manhattan verurteilte den Sexualstraftäter zu 23 Jahren Haft. Eine Rechtsprechung, die laut US-Anwalt Dr. Nick Oberheiden "für US-amerikanische Verhältnisse durchaus als hoch zu bewerten" ist. Dennoch sei sie "absolut im Rahmen des rechtspolitisch und juristisch Erwartbaren ausgefallen".
Dr. Oberheiden ist Prozessanwalt und lebt und arbeitet seit 20 Jahren in den USA. Der Nachrichtenagentur spot on news erklärt er: Weinsteins Anwälte hätten durchaus die Möglichkeit, gegen das verhängte Urteil in Berufung zu gehen, "und sie werden sie auch sicher in Anspruch nehmen". Bis es so weit ist, müsse der 67-Jährige jedoch im Gefängnis bleiben.
Chancen auf vorzeitige Haftentlassung stehen gut29 Jahre Gefängnis hätten auf Weinstein maximal zukommen können, nun sind es 23 Jahre geworden. "Aber da der Prozess vor einem New Yorker Staatengericht stattgefunden hat", sagt Dr. Oberheiden, "hat er ausgezeichnete Chancen, bei guter Führung nach 10 bis 15 Jahren freizukommen". Der Jurist sei sich sicher, dass der einstige Hollywood-Produzent nicht die volle Gefängnisstrafe absitzen müsse. Im Vergleich: "Wäre es ein Bundesverfahren gewesen, hätte es die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung sicher nicht gegeben."