Erst am vergangenen Sonntag mussten Retter am Timmendorfer Strand sieben Personen aus dem Wasser bergen. Ein Kind ignorierte dabei das Badeverbot, das durch das Aufziehen der roten Flagge signalisiert wurde, und begab sich trotzdem ins Meer. Familienmitglieder, die versuchten, das Kind zu retten, gerieten ebenfalls in Notlage. Drei von ihnen wurden ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei betont eindringlich die Bedeutung der Flaggen an den Stränden! Hier sind die Bedeutungen der Flaggen am Badestrand: Gelb-rote Flagge: Rettungsschwimmer im Einsatz.
Gelbe Flagge: Strömungen vorhanden, Schwimmen und Baden nur für erfahrene Schwimmer empfohlen. Rote Flagge: Schwimm- und Badeverbot. Orangefarbener Windsack am Mast: Ablandiger Wind, die Nutzung aufblasbarer Wasserspielzeuge oder Luftmatratzen wird nicht empfohlen.