Am 14. Mai 2023 wird in der Türkei die Präsidentschaftswahl abgehalten. Der amtierende Präsident Recep Tayyip Erdogan steht auf der vorläufigen Kandidatenliste, die am 28. März 2023 veröffentlicht wurde. Erdogan wird von mehreren Parteien, darunter der rechtsextremen MHP und der "Hüda-Par", unterstützt. Nun aber der Wahlhammer! Die Opposition hat Einspruch gegen Erdogans erneute Kandidatur eingelegt und zweifelt an deren Rechtmäßigkeit - darf Erdogan sich nicht wieder wählen lassen?
Die Deva-Partei, die İyi Parti und die Memleket Partisi haben alle beim Obersten Wahlausschuss Einspruch gegen die Kandidatur von Erdogan erhoben. Die Deva-Partei begründet ihren Einspruch damit, dass eine erneute Kandidatur von Erdogan verfassungswidrig sei, da die türkischen Verfassung angeblich besagt, dass eine Person höchstens zweimal zum Präsidenten gewählt werden darf. Erdogan wurde sowohl 2014 als auch 2018 zum Präsidenten gewählt, was bedeutet, dass er laut Verfassung kein drittes Mal kandidieren darf. Damit hätte die Partei Erdogans einen Formfehler begangen. Die Regierungspartei AKP argumentiert, dass Erdogans erneute Kandidatur legal ist, da eine Verfassungsänderung von 2017 eine dritte Amtszeit für den Präsidenten ermöglicht, wenn die Wahlen vom Parlament veranlasst wurden.