Zunächst sollte man sich anschauen, ob die Energielieferanten neben den Strompreisen auch die Abschlagszahlungen erhöht haben. In diesem Fall ist es möglich, dass die Preiserhöhung möglicherweise unwirksam sein könnte. Unwirksam ist eine Preiserhöhung auch dann, wenn die Kunden bei ihrem Energieversorger einen Vertrag mit einer Preisgarantie unterschrieben haben. Die Behörden raten den Kunden außerdem dazu, sich sofort mit ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und dort die Wohngeldbehörde aufzusuchen, falls man nicht mehr in der Lage ist die Kosten für den Strom zu bezahlen. Möglicherweise kann die Beantragung von Wohngeld oder eines Mietzuschusses dann helfen. Zudem wird empfohlen, dass Kunden mit hohem Verbrauch versuchen sollten, ihren Stromverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.