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Gas-Kunden aufgepasst! 80% aller Preiserhöhungen beim Gas sind falsch - so können Sie sich wehren!

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Gas-Kunden aufgepasst! 80% aller Preiserhöhungen beim Gas sind falsch - so können Sie sich wehren!
16.09.2023 23:34 von SiliaSymbolbild imago

In diesen Fällen liegen Formfehler bei den Preiserhöhungen vor

Der Anbieter “Qcells“ habe beispielsweise ein Schreiben an seine Kunden verschickt, auf der es in der ersten Seite nur um einige Belanglosigkeiten geht. Die angekündigte Preiserhöhung hingegen wurde in einem kleinen Absatz auf Seite 2 verborgen. Ein solches Vorgehen ist gesetzlich nicht erlaubt und bietet den Kunden nun die Möglichkeit Widerspruch gegen die Preiserhöhung einzulegen. Nicht erlaubt ist es auch, die Preiserhöhung in einer Tabelle zu verstecken. Dies hatte Anbieter MITGAS so gehandhabt. Auf den ersten Blick ist nicht genau erkennbar, wie hoch die Preiserhöhung ausfällt. Erst nach einer Berechnung stellt sich heraus, dass die Preise bei dem Anbieter sich versechsfacht haben. Experten raten deshalb auch hier dazu, diese Preiserhöhung anzufechten. Ebenfalls ungültig sind Preiserhöhungen, wenn Verträge mit einer Preisgarantie abgeschlossen wurden. So wurde der Fall des Versorgers Extraenergie bekannt, der versuchte neue und erhöhte Preise trotz einer bestehenden Preisgarantie für die Kunden durchzusetzen. Dies ist gesetzlich allerdings nicht erlaubt. Zudem existieren schreiben von Versorgern in denen die Betreffzeile des Schreibens irreführend ist. Dies war beispielsweise bei dem Versorger Enno Energie der Fall. In der Betreffzeile der Preiserhöhung hieß es: “Enno Energie unterstützt mit Energiespartipps!“ Weil zudem auch der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht fehlte, sei auch diese Preiserhöhung unwirksam.

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