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Lauterbach: Neue Corona-Regeln für den Herbst - Ab dem 1. Oktober gilt das!

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Lauterbach: Neue Corona-Regeln für den Herbst - Ab dem 1. Oktober gilt das!
04.08.2023 23:34 von PeterSymbolbild imago

Allem Anschein nach haben sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59) und Justizminister Marco Buschmann (45) endlich auf die im Herbst beginnenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Dabei wird es zumindest auf dem Papier keine Lockdowns oder Schulschließungen geben - dafür aber andere, massive Einschränkungen! Das wurde beschlossen:

Maßnahmen für den Herbst endlich beschlossen

Nun ist das Corona-Maßnahmenpaket für den Herbst endlich geschnürt. Demnach dürfen die Bundesländer ab dem 1. Oktober wieder eine Maskenpflicht verhängen. So jedenfalls sieht es der Entwurf für das zum 23. September auslaufende Infektionsschutzgesetz vor. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen sollen dann vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gültig bleiben. Bundesweit wird es eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr geben. Außerdem ist eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Zudem können die Bundesländer aber optional weitere Schutzmaßnahmen verhängen. Dazu zählen die

Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in

öffentlich zugänglichen Innenräumen. Im Extremfall kann es auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants die Möglichkeit geben, eine Maskenpflicht zu verhängen. Dies soll auch in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Unterkünften von Asylbewerbern, Gefängnissen, Kinderheimen sowie in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich sein.

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