Ist Sie schuld? Pflegerin mit gefälschtem Impfpass nach Sterbefällen wegen Totschlags angeklagt!

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Ist Sie schuld? Pflegerin mit gefälschtem Impfpass nach Sterbefällen wegen Totschlags angeklagt!

News (2 / 1) 12.07.2023 23:35 / Julia Symbolbild imago


Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten neben fahrlässiger Tötung auch fahrlässige Körperverletzung vor. Sie hätte erkennen können und müssen, dass sie sich aufgrund ihres engen Kontakts zu Infizierten ebenfalls angesteckt haben könnte und die teils gesundheitlich vorgeschädigten Heimbewohnerinnen und - bewohner gefährde, erklärte die Behörde. Sie hätte sich in Quarantäne begeben müssen.

Das Landgericht Hildesheim muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen die Frau entscheiden.

Pflegerin hätte nicht arbeiten dürfen!

Nach Angaben der Behörde hätte die Frau mangels doppelten Impfschutzes laut der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorgaben bei einem Infektionsfall im Haushalt nicht arbeiten dürfen. Nur wegen ihrer anderslautenden Zusicherung ließ der Betreiber dies zu. Einige Tage später meldete sie sich demnach krank. Noch einmal eine Woche später teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, dass auch ihr Lebensgefährte erkrankt sei und im Krankenhaus liege.

Laut Staatsanwaltschaft starb der Mann später. Auf entsprechende Nachfragen ihres Arbeitgebers übersandte die Beschuldigte diesem im Anschluss an dieses Telefonats außerdem ein Foto ihres Impfausweises. Dieser ließ die Angaben aber überprüfen, weil die Frau ihm als Impfgegnerin bekannt war. Nachdem sich durch den Abgleich von Impftermin und Impfchargennummer Hinweise auf eine Fälschung ergeben hatte, erstattete die Heimleitung schließlich Strafanzeige.