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Verbraucherschützer warnen vor dieser Wurst! Hier ist nicht drin was drauf steht!

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Verbraucherschützer warnen vor dieser Wurst! Hier ist nicht drin was drauf steht!
21.06.2023 23:34 von TorbenSymbolbild imago

Gerichtsurteil gegen Hersteller ist noch nicht rechtskräftig

Gänzlich verboten ist ein solches Vorgehen nicht, wie man auch von Seiten des Verbraucherschutzes eingesteht. Aber das Verwaltungsgericht Minden hatte bereits Anfang 2020 entschieden, dass die aktuelle Nennung der Inhaltsstoffe auf der Rückseite nicht ausreichend sei. Es müsse deutlich gemacht werden, dass das Produkt auch Schweinespeck enthält. Zu dieser Ansicht kam das Gericht und bezeichnete die Bezeichnung als Geflügelsalami "fehlerhaft", weil ein Verbraucher in so einem Produkt eben nur Geflügelfleisch erwarte. Auch der Kreis Gütersloh hatte die Verpackung bemängelt. Bisher ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig, weil das Unternehmen Berufung eingelegt hat und bisher keine Entscheidung des OLG Münster gefällt wurde. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Kunden mit der aktuellen Verpackung "vollumfänglich informiert" werden, wie ein Sprecher gegenüber den Medien. Bleibt zu hoffen, dass das OLG schnell entscheidet, um den Fall abzuschließen.

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