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Am Donnerstag fand jetzt der Mord-Prozess vor dem Amtsgericht in Hamburg statt. Der Lkw-Fahrer sagte in seiner Verteidigung:" Ich weiß nicht, wo sie herkam. Ich habe sie nicht gesehen“. Im Prozess wurden 23 Zeugen befragt, die den Tod der Fahrradfahrerin mitansehen mussten.
Dem Urteil eines eines Sachverständigen zu folge, muss der LKW mit Tempo 20 und ohne anzuhalten um die Kurve gebogen sein - also sehr zügig. Beim Blick in alle Wir hätte der Fahrer die geradeaus fahrende Fahrradfahrerin sehen müssen. Direkt am ersten Prozesstag sprach der Richter das Urteil: Acht Monate Bewährung für fahrlässige Tötung
sowie 4800 Euro Bußgeld, die der Mann an die Organisation "Kinder in Trauer“ zahlen muss.
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