In den ersten Tagen konnte unter anderem geklärt werden, dass Becker offenbar ein Dokument mit der Auflistung der Vermögenswerte nicht selbst unterschrieben hatte. Zudem war diese Aufführung auch nicht in Beckers Handschrift gemacht wurde. Zuletzt hatte Insolvenzverwalter Mark Ford bestätigte, dass Becker dieses Papier tatsächlich nicht unterschrieben habe. Dieses Detail hatte bereits am Mittwoch der zweite Insolvenzverwalter Michael Bint bestätigt. Ford bestätigte auf Nachfrage von Beckers Anwalt auch, dass im Laufe des Insolvenzverfahrens offenbar Zweifel an einem von Becker engagierten Berater laut geworden waren. Diese habe offenbar relevante Daten an die Ermittler weitergegeben. Die Rolle dieses Beraters soll nun offenbar weiter beleuchtet werden. Beckers Anwälte hatten in der ersten Woche versucht, Becker als koopperativen Schuldner vor den Geschworenen darzustellen. Daran hat offenbar aber die britische Staatsanwaltschaft so ihre Zweifel. Dort hält man Becker für nicht so arglos, wie dieser sich vor Gericht gibt. Deshalb erinnerten sie die Geschworenen daran, dass Becker vor gut 20 Jahren schon einmal vor Gericht gestanden hatte. Damals war Becker wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.