Der Pflegebonus für die Altenpflege soll im Zeitraum ab dem 30. Juni bis spätestens zum 31. Dezember 2022 von den Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter ausgezahlt werden. Den Bonus bekommen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen, die im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für einen Zeitraum von mindestens drei Monate in einer Altenpflege tätig waren und die zum Stichtag am 30. Juni 2022 auch noch beschäftigt sind. Dabei soll der Bonus nach weiteren Kriterien gestaffelt werden. 550 Euro gibt es nach dem Entwurf für Vollzeitbeschäftigte, die entweder in der direkten Pflege oder Betreuung abeiten. Einen Betrag von bis zu 370 Euro wird Personal erhalten, das bis 25 Prozent der Arbeitszeit mit direkter Pflege und Betreuung verbringt. Bis zu 330 Euro werden Auszubildende in der Altenpflege bekommen. 190 Euro bekommen sonstige Beschäftigte und noch 60 Euro erhalten Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Pflege-Arbeitgeber werden den zu verteilenden Bonus über die Pflegeversicherung erstattet bekommen.
Von den restlichen 500 Millionen Euro sollen die Krankenhäuser profitieren, die im Jahr 2021 über 10 Covid-19-Beatmungsfälle auf ihren Intensivstationen behandelt haben. Damit würde dieses Geld an 837 Krankenhäuser gehen, die für die Behandlung von 95 Prozent aller Corona-Patienten verantwortlich waren. Wie hoch die Bonuszahlungen hier ausfallen, sollen die Krankenhausträger in Zusammenarbeit mit der Beschäftigtenvertretung entscheiden. Damit dürften rund
280.000 Pfleger in den Krankenhäusern Geld erhalten. "Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollten einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen", legt das Papier fest. Vom Staat wurde festgelegt, dass die staatlichen Corona-Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei für die Empfänger sein wird.