Der Beschluss gilt nur für die Klägerin, nicht für andere Menschen. Es kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Politisch ist die Änderung von Beginn an umstritten. Bund und Länder teilten nach ihrer Konferenz am Mittwoch bereits mit, dass die Entscheidung über Genesenen- und Geimpftenstatus dem PEI und dem Robert-Koch-Institut wieder entzogen wird.
Juristisch ist die Lage nicht ganz so eindeutig: Vor einer Woche beispielsweise entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig im Eilverfahren, dass die einmalig mit Johnson & Johnson geimpften Antragsteller keinen Anspruch auf eine Bescheinigung als vollständig Immunisierte hätten.