Nächster Bock des RKI - Genesenen-Status erneut geändert! Doch nicht für alle Genesene - wer blickt noch durch?

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Nächster Bock des RKI - Genesenen-Status erneut geändert! Doch nicht für alle Genesene - wer blickt noch durch?

News (2 / 1) 16.02.2023 00:35 / Tim Symbolbild imago / shutterstock


Nun wird also die Empfehlung des RKI nicht umgesetzt werden können. Zudem könne diese Regelung bei der Kontrolle des Impf-Zertifikats auch zu Problemen führen, wie ABDA-Sprecher Christian Splett bestätigt. "Genau genommen kann ein Genesener TROTZ scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist. Das würde dann der Empfehlung des RKI entsprechen“, erklärt Splett. So wird nun also ein ungeimpfter Genesener lediglich aus technischen Gründen ein Zertifikat erhalten, das 180 Tage gilt, jedoch nur die Hälfte dieser Zeitspanne gültig bleibt. Noch ist vollkommen unklar, welche Recht dem ungeimpften Genesenen ab dem 91. Tag zustehen.

Das Robert-Koch-Institut wollte sich auf Anfrage der Medien zu dieser ungewöhnlichen Auslegung bisher nicht äußern.

Änderungen des RKI bedeuten großen Aufwand für Apotheken

Unbestritten ist jedoch, dass die Änderungen des RKI zu einem erhöhten Arbeitsaufwand bei den Apothekern führen. Denn bereits die Verkürzung des Zertifikats hatte für Probleme gesorgt, weil die Software extra dafür

umprogrammiert werden musste. Nachdem das RKI nun schon wieder eine Klarstellung vorgenommen hat, musste diese technische Änderung jetzt "vorerst wieder zurückgenommen“ werden. Dies teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) Freitag mit. Nun wird in den den Zertifikaten also wieder die alte Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausgedruckt, die allerdings für Ungeimpfte gar nicht gelten soll. Ein verwirrende Entscheidung des RKI, die für weitere Probleme bei den Bürgern und den Apothekern sorgt.