Im November 2021 hatte der Bundestag die epidemische Notlage nationaler Tragweite nicht verlängert. Stattdessen wurde das Infektionsschutzgesetz geändert, dessen Maßnahmen noch bis zum 19. März 2022 gültig bleiben. Erfolgt keine Verlängerung durch den Deutschen Bundestages um drei Monate, dann läuft die Regelung ersatzlos aus. Dürr forderte die Entscheidungsträger dazu auf, die erheblichen Einschränkungen der Bevölkerung in den letzten beiden Jahren zu honorieren, die von den meisten Menschen diszipliniert umgesetzt worden seien. Sollte es wieder erwarten zu einer Zuspitzung der Pandemie-Lage kommen, könne der Bundestag seine Entscheidung auch kurzfristig ändern. Statt der aktuellen Beschränkungen schlug Dürr vor, dass man eine Regelung finden könne, die es erlaube die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr beizubehalten.