Denn in dem Gesetz ist der 19. März explizit als Stichtag für die Beendigung der Verordnungen genannt. Sollte der Abschnitt des Gesetzes nicht verlängert werden, sind viele Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen hinfällig. Auch die Vorlage von Impfnachweisen, Genesenenachweisen oder negativen Testergebnissen wäre dann hinfällig. Der Bundestag hat jedoch auch die Möglichkeit dieses Gesetz einmalig um weitere 3 Monate zu verlängern. Offenbar könnte die Union bereit sein, gegen eine Verlängerung zu stimmen. Auch aus anderen Parteien dürfte es zumindestens einige Abgeordnete geben, die ebenfalls gegen eine Verlängerung stimmen könnten. In dem Gesetzestext heißt es explizit: "Alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022." Allerdings hatte man schon damals unter Vorbehalt angegeben, dass die Situation beim Entstehen neuer Varianten neu bewertet werden müsse.