Jetzt ist das RKI an der Reihe! Fehler in der Corona-Pandemie - Virologe Stöhr übt harte Kritik am Robert-Koch-Institut

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Jetzt ist das RKI an der Reihe! Fehler in der Corona-Pandemie - Virologe Stöhr übt harte Kritik am Robert-Koch-Institut

News (2 / 1) 10.02.2023 00:33 / Günter Symbolbild imago


In einem Interview mit der "Fuldaer Zeitung" bezweifelt Stöhr die Wirksamkeit der Maßnahmen. Zwar hätten diese mit Sicherheit einen Effekt, doch es stelle sich die Frage ob der aktuelle Aufwand gerechtfertig ist. Stöhr gibt zudem zu verstehen, dass es keine Beweise dafür gibt, dass sich das Virus in den letzten 18 Monaten in Restaurants und Geschäften ausgebreitet habe. Trotzdem gelten dort weiter Beschränkungen. Auch wenn zuletzt mehrere Bundesländer gegen die Weisung der Bundesregierung Lockerungen in dieser Frage angekündigt hatten. Für Stöhr gilt in diesem Zusammenhang die fundamentale Frage, wie man gesundheitliche Nutzen und den soziale und ökonomische Schaden gegeneinander aufwiegt. Wegen der hohen Infektionszahlen sei die Kontaktverfolgung ausgesetzt worden. Diese sollte nach Stöhrs Meinung auch bei sinkenden Zahlen vorerst nicht mehr aufgenommen werden.

Stöhr nimmt zur allgemeinen Impfpflicht Stellung

Im Hinsicht auf eine Impfpflicht hält Virologe Stöhr diese Maßnahme nicht für alternativlos. Denn nach seiner Meinung hinge die Bereitschaft zur Impfung nach soziologischen Studien auch vom Vertrauen der Menschen in die Regierung ab. Aus diesem Grund hält Stöhr eine allgemeine Impfpflicht aktuell nicht für zielführend. Zudem ist Stöhr der Meinung, dass durch die hohe Ansteckung bei Omikron sich nun wohl fast jeder Mensch infizieren wird, der bisher noch nicht mit dem Virus in Kontakt gekommen ist. In diesem Zusammenhang kritisierte Stöhr auch das RKI, dass sich kürzlich erst zu einer Kürzung des Genesenen-Staus von 6 auf 3 Monate entschieden hatte. Dies bezeichnete Stöhr nun als "doppeltes Eigentor". Vor allem da das RKI diese Kompetenz erst kurz zuvor erhalten habe und dann nach Stöhrs Meinung gleich bei der ersten alleinigen Entscheidung voll daneben gelegen habe.