Mit dem von Holetschek geplanten Antrag soll erreicht werden, dass der Genesenen-Status erneut eine Gültigkeitsdauer von mindestens 28 Tagen bis maximal sechs Monaten bekommt. Die Begründung für dieses Vorgehen sieht das Bundesland Bayern in den "massiven Auswirkungen" für die zuletzt von der Kürzung betroffenen Personen. Zudem sei nach der Entscheidung eine "enormen Verunsicherung und Verärgerung" in der Bevölkerung spürbar gewesen. Ein weiterer Punkt sei der Unterschied des deutschen Genesenen-Status im Vergleich zu den europäischen Regeln hinsichtlich dieses Dokuments. Auch aus diesem Grund sei nach Auffassung der Politik in Bayern ein deutscher Sonderweg nur schwer vermittelbar.