Wer sich in einem Zeitraum von bis zu 180 Tage mit dem Coronavirus infiziert hat, darf ebenfalls frei in Europa reisen, Damit weicht die EU von der Regelung in Deutschland ab. Hier war der Genesenenstatus kürzlich nämlich von 6 auf 3 Monate reduziert worden. Nach Ablauf der 6 Monate müssen sich die Genesenen dann boostern lassen
Auch Ungeimpfte dürfen künftig wieder ins europäische Ausland reisen. Allerdings ist dazu ein negativer PCR-Test notwendig, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Auch der Nachweis mittels Antigen-Schnelltest ist möglich, allerdings darf das Ergebnis hier nicht älter als 24 Stunden sein. Bei der Einreise in einige Länder kann eine Testpflicht bestehen. Wer diesen Test ablehnt, dem kann die Einreise verweigert werden. Ausnahmen soll es für Angestellte in der Logistik (z.B. Lkw-Fahrer), Patienten, die aus medizinischen Gründen zwingend ins Ausland reisen müssen, Seeleute und in Grenzregionen wohnende Menschen geben, die aus beruflichen Gründen häufig Landesgrenzen überschreiten müssen. Auch Kinder unter 12 Jahren brauchen kein
gültiges Impfzertifikat vorzuweisen,
Ab Februar wird das "Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle für Krankheiten“ auf Basis der aus den Mitgliedsstaaten gemeldeten Infektionszahlen eine aktualisierte Risiko-Karte erstellen. Die Karte wird ein Ampelsystem nutzen, das von Grün (keine Reisewarnung) bis Dunkelrot (starke Reisewarnung) geht. Die Farbe wird anhand der Grundlage der Testrate, der durchschnittlichen Anzahl der Neuinfektionen und der im betreffenden Land erreichten Impfrate bestimmt. Vor Reisen in dunkelrote Gebiete soll dann abgeraten werden. Rückkehrer aus diesen Gebieten können zu PCR-Test oder auch Quarantäne verpflichtet werden. Beim Auftreten einer neuen und gefährlicheren Covid-Variante sollen die Regeln von der EU erneut geprüft werden. Jedes Land hat zudem die Möglichkeit eine Notbremse auszulösen, mit der die neuen Regelungen der EU ausgesetzt werden können. Allerdings ist die Empfehlung des Europa-Rates nicht bindend. Welche Vorschriften genau gelten kann auch der Webseite www.reopen.europa.eu oder über die App "Re-open EU“ nachgeprüft werden.