Nachdem die Referentin gegen das erste Urteil Berufung einlegte, folgte die nächste Instanz. Aber auch dort gewann Naidoo: Laut dem Senat liegt "ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" vor und die Äußerung würde das "Ansehen des Klägers" herabsetzen. So seien die angesprochenen Chiffren eine Fehlinterpretation seiner Texte. Außerdem habe er 2005 in Tel Aviv anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehung ein Konzert gegeben und unterstütze Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass, begründete das Gericht sein Urteil.