Die Richter am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben die in dem Bundesland geltende 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. In vielen Bundesländern in Deutschland wurde die Regel bereits eingeführt. In Niedersachsen war mit dieser Regel erst zu Beginn dieser Woche begonnen worden. Hat das Urteil auch Signalwirkung für den Rest Deutschlands?
Nun wurde am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg verhandelt. Dabei ging es darum, zu beurteilen, ob die Geschäfte zukünftig nur noch geimpfte oder genese Kunden empfangen und bedienen dürfen. Ausnahmen sollten lediglich in Läden gelten, die Lebensmittel, Arzneimittel oder wichtige Dienstleistung anbieten (Post, Banken). Nun haben die Richter die Entscheidung getroffen, dass die 2G-Regel nicht verhältnismäßig ist.