In den meisten Bundesländern gilt für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Angesichts der sich ausbreitenden Infektionszahlen fordern viele Experten jedoch eine Umstellung auf 2G. Doch wäre eine 2G-Regel am Arbeitsplatz rechtlich möglich? Dürfen Ungeimpfte also schon bald gar nicht mehr arbeiten gehen? Das sagen Experten in der Materie.
An den Arbeitsplätzen in Deutschland wird im Augenblick die 3G-Regel angewendet. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen, wenn sie bei ihrer Arbeitsstelle zur Arbeit erscheinen. Doch jetzt fordert zum Beispiel der Bundesverband mittelständische Wirtschaft eine 2G-Regel in den Betrieben, um die ansteigenden Infektionszahlen einzudämmen "Das ist leichter zu kontrollieren und kostengünstiger als die 3G-Regel", argumentiert Bundesgeschäftsführer Markus Jerger gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Von Bund und Länder war bereits 2G bereits im Einzelhandel eingeführt worden. Aus diesem Grund könnte es also nur eine Frage der Zeit sein, bis 2G dann auch für die Mitarbeiter der Geschäfte gilt. Wobei es aus rechtlicher Sicht interessant sein dürfte, ob ein Arbeitgeber eine 2G-Regel auch rechtlich durchsetzen könnte. Der Arbeitgeber hat dabei sowohl sowohl das Direktionsrecht als auch das Hausrecht auf seiner Seite. Dies erlaubt den Unternehmen den Mitarbeitenden ihres Betriebs Vorschriften zu machen. Mittels dem Hausrecht kann auch geregelt werden, wer das Betriebsgelände betreten darf.