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Urlaubsschock wegen Corona - Platzen die Reisen für Urlauber aus Risikogebieten - und - gehört mein Gebiet dazu?

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Urlaubsschock wegen Corona - Platzen die Reisen für Urlauber aus Risikogebieten - und - gehört mein Gebiet dazu?
28.06.2021 23:33 von FrankSymbolbild imago

Personen aus den besonders vom Coronavirus betroffenen Gebieten sollten sich vor einem möglichen Urlaub auf jeden Fall auf das Virus testen lassen und sich einen Nachweis über das negative Ergebnis ausstellen lassen. Menschen, die sich bereits jetzt im Urlaub befinden, können unter Umständen zur Rückreise aufgefordert werden. Allerdings zeigen die aktuellen Vorfälle, dass so gut wie jeder Landkreis schnell zu einem Infektionsherd mutieren kann. "Jede Region kann plötzlich von einem Ausbruch betroffen sein", bestätigt Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundesweit gilt, dass Reisende aus Risikogebieten einen negativen Test auf das Virus nachweisen müssen. Als Risikogebiet werden Landkreise definiert, die in einem Zeitraum vom 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufweisen. Dies trifft im Moment lediglich für Gütersloh zu.

Coronatest bringt Sicherheit für den Urlaub

Bewohner aus einem Risikogebiet sollten deshalb kurz vor der Abfahrt in den Urlaub auf jeden Fall einen Test machen lassen. Am Besten sollte man diesen Test in einem Zeitraum von 24 - 48 Stunden vor der Ankunft im gewählten Hotel durchführen. Sollte dieser Test negativ sein, kann man die Reise problemlos antreten. Urlauber ohne negatives Testergebnis müssen vom Hotel abgewiesen werden. Ein Vorteil bietet die Tatsache, dass die für die Tests zuständigen Labore das negative Testergebnis auch während der Reise auf die Corona-App senden können. Bei vielen Urlauber spielt auch die Angst vor einem Geldverlust eine Rolle. Und hier ist die Rechtslage unterschiedlich. "Wer aufgrund von behördlich angeordneten Beherbergungs- oder Einreiseverboten nicht in sein gebuchtes Hotel, seine Ferienwohnung oder auf seinen Campingplatz darf, bekommt sein Geld vollständig erstattet", erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra bei der "Bild"-Zeitung. "Wer dagegen wegen einer eigenen Corona-Erkrankung seine Reise absagen muss, bleibt auf den Stornierungskosten sitzen", erklärt der Anwalt. Denn selbst viele Reiserücktrittskostenversicherungen übernehmen diese Kosten nicht, da es sich bei einer Pandemie um einen Sonderfall handelt, der von vielen Policen nicht gedeckt wird. Bei Reisen ins Ausland müssen deutsche Touristen ebenfalls in vielen Ländern einen negativen Test vorweisen. Im Augenblick wird dieser Test beispielsweise für die Einreise nach Spanien, Italien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland, Portugal, Malta, Montenegro und Zypern gefordert. Es ist darauf zu achten, dass der negative Corona-Test keinesfalls älter als drei Tage sein darf.

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